Wasserenthärtung

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Wasserenthärtung vom Fachbetrieb

Die Koch GmbH verbaut jährlich rund 30 Enthärtungsanlagen des renommierten Herstellers JUDO. Diese Geräte zeichnen sich durch ihre hohe Qualität, Langlebigkeit und besonders störungsarmen Betrieb aus. 

Unsere Monteure sind auf JUDO-Anlagen spezialisiert und werden regelmäßig geschult, um eine fachgerechte Installation und Inbetriebnahme sicherzustellen. Dank dieser Kombination aus Erfahrung und Expertise profitieren unsere Kundinnen und Kunden von zuverlässig weichem Wasser – ganz ohne Aufwand.

Weiches Wasser schützt Haus und Geräte

Leitungswasser enthält in vielen Regionen Deutschlands hohe Mengen an Kalk. Dieser lagert sich mit der Zeit in Rohrleitungen, Haushaltsgeräten und Armaturen ab. Die Folge: höherer Energieverbrauch, verstopfte Leitungen und ein erhöhtes Risiko für teure Reparaturen. 

Eine moderne Enthärtungsanlage beugt diesen Problemen effektiv vor – und sorgt gleichzeitig für ein angenehmeres Hautgefühl beim Duschen, weichere Wäsche und weniger Reinigungsaufwand im Haushalt.

Wie funktioniert eine Enthärtungsanlage?

Enthärtungsanlagen arbeiten nach dem Prinzip des Ionenaustauschs: Calcium- und Magnesiumionen, die für die Wasserhärte verantwortlich sind, werden durch Natriumionen ersetzt. 

Das Wasser wird dadurch weicher – ohne seine Qualität oder den Geschmack negativ zu beeinflussen. Die Anlage regeneriert sich automatisch in regelmäßigen Abständen, sodass der Betrieb nahezu wartungsfrei ist.

Professionelle Beratung vom Fachbetrieb

Welche Enthärtungsanlage zu Ihrem Haushalt passt, hängt unter anderem vom Wasserverbrauch, der Anzahl der Personen im Haushalt und der bestehenden Haustechnik ab. Wir beraten Sie individuell und finden gemeinsam die optimale Lösung. Natürlich übernehmen wir auch den fachgerechten Einbau und die regelmäßige Wartung – für dauerhaft weiches Wasser und ein gutes Gefühl.

Trinkwasserhygiene beim THW

so vermeiden Sie Verkeimung!

Damit Sie sich bedenkenlos ein Glas Trinkwasser aus dem Wasserhahn nehmen können, gibt es die Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV). Diese schreibt vor, dass eine Gesundheitsschädigung durch den Genuss oder Gebrauch von Trinkwasser ausgeschlossen werden muss.

Jede*r Betreiber*in einer Trinkwasseranlage ist dafür verantwortlich, dass diese Verordnung eingehalten wird. Die Qualität des Trinkwassers, das an Dritte abgegeben wird, muss einwandfrei sein. Um das gewährleisten zu können, müssen die Verkeimungsrisiken des Trinkwassers minimiert werden. Diese Minimierung ist deshalb auch eines der Hauptziele in der Planung der Trinkwasseranlage.

Um Verkeimungsrisiken zu minimieren müssen wir wissen, wodurch überhaupt die Gefahr einer Trinkwasser-Verkeimung entsteht.