Heizkostenverordnung

Wichtige Fristen für Vermieter und Eigentümer-gemeinschaften

Die Heizkostenverordnung (HKVO) wurde reformiert – und das betrifft alle, die Heiz- oder Warmwasserkosten auf andere Nutzer umlegen.

Im Fokus stehen künftig Transparenz, Energieeffizienz und Klimaschutz. Neue Anforderungen an Messtechnik und Datenübermittlung bringen Chancen, aber auch Pflichten mit sich.

Was hat sich geändert?

Ziel der neuen Heizkostenverordnung ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und Mieter sowie Wohnungseigentümer zu einem bewussteren Umgang mit Energie zu motivieren.

Das bedeutet konkret:

  • Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein.
  • Bestehende Geräte müssen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
  • Vermieter müssen monatlich Verbrauchsinformationen bereitstellen, sobald fernablesbare Geräte vorhanden sind.
  • Bis spätestens 31. Dezember 2031 müssen alle Systeme Daten verschiedener Anbieter austauschen können.

Wer ist betroffen?

  • Vermieter von Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit zentraler Heizungsanlage
  • Hausverwaltungen, die Heizkosten auf mehrere Nutzer verteilen


Nicht betroffen sind private Eigenheimbesitzer, die ihr Haus ausschließlich selbst nutzen und keine Heizkosten auf Dritte umlegen.

Wichtige Punkte im Überblick

1. Nachrüstpflicht für Zähler und Heizkostenverteiler

Alle nicht fernablesbaren Messgeräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Nur so kann die gesetzlich geforderte automatische Datenerfassung erfolgen.

2. Monatliche Verbrauchsinformation

Vermieter und WEGs müssen ihren Mietern oder Eigentümern monatlich aktuelle Verbrauchsdaten bereitstellen – sofern fernablesbare Geräte installiert sind.
Das schafft Transparenz und motiviert zum Energiesparen.

3. Wärmepumpen richtig abrechnen

Das frühere „Wärmepumpenprivileg“ wurde abgeschafft.

Der Stromverbrauch von Wärmepumpen muss künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dafür ist ein separater Stromzähler erforderlich – die Nachrüstung muss ebenfalls bis 31. Dezember 2026 erfolgen.

Folgen bei Nichteinhaltung

Wer die Vorgaben nicht rechtzeitig umsetzt, riskiert:

  • Kürzungen der Heizkostenabrechnung um 3 % (§ 12 HKVO) durch Mieter oder Eigentümer,
  • rechtliche Auseinandersetzungen,
  • zusätzliche Verwaltungskosten und
  • mögliche Sanktionen bei fehlender Nachrüstung oder Datenübermittlung.

Chancen durch die neuen Regelungen

  • Mehr Transparenz: Nutzer erkennen ihren Energieverbrauch besser.
  • Höhere Energieeffizienz: Regelmäßige Informationen fördern sparsames Heizverhalten.
  • Zukunftssicherheit: Moderne Technik sichert die Immobilie langfristig ab.
  • Klimaschutz: Die Anpassung unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Vermieter und WEGs sollten frühzeitig aktiv werden, um Fristen einzuhalten und Sanktionen zu vermeiden.

Wer jetzt investiert, profitiert von zufriedenen Mietern, niedrigeren Betriebskosten und einer zukunftssicheren Gebäudeausstattung.

Wir beraten Sie gern zur passenden Technik, Nachrüstlösungen und zur Integration moderner Heizsysteme wie Wärmepumpen.