Die Heizkostenverordnung (HKVO) wurde reformiert – und das betrifft alle, die Heiz- oder Warmwasserkosten auf andere Nutzer umlegen.
Im Fokus stehen künftig Transparenz, Energieeffizienz und Klimaschutz. Neue Anforderungen an Messtechnik und Datenübermittlung bringen Chancen, aber auch Pflichten mit sich.
Ziel der neuen Heizkostenverordnung ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und Mieter sowie Wohnungseigentümer zu einem bewussteren Umgang mit Energie zu motivieren.
Das bedeutet konkret:
Nicht betroffen sind private Eigenheimbesitzer, die ihr Haus ausschließlich selbst nutzen und keine Heizkosten auf Dritte umlegen.
1. Nachrüstpflicht für Zähler und Heizkostenverteiler
Alle nicht fernablesbaren Messgeräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Nur so kann die gesetzlich geforderte automatische Datenerfassung erfolgen.
2. Monatliche Verbrauchsinformation
Vermieter und WEGs müssen ihren Mietern oder Eigentümern monatlich aktuelle Verbrauchsdaten bereitstellen – sofern fernablesbare Geräte installiert sind.
Das schafft Transparenz und motiviert zum Energiesparen.
3. Wärmepumpen richtig abrechnen
Das frühere „Wärmepumpenprivileg“ wurde abgeschafft.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen muss künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dafür ist ein separater Stromzähler erforderlich – die Nachrüstung muss ebenfalls bis 31. Dezember 2026 erfolgen.
Wer die Vorgaben nicht rechtzeitig umsetzt, riskiert:
Vermieter und WEGs sollten frühzeitig aktiv werden, um Fristen einzuhalten und Sanktionen zu vermeiden.
Wer jetzt investiert, profitiert von zufriedenen Mietern, niedrigeren Betriebskosten und einer zukunftssicheren Gebäudeausstattung.
Wir beraten Sie gern zur passenden Technik, Nachrüstlösungen und zur Integration moderner Heizsysteme wie Wärmepumpen.